
Ein Gesetzesentwurf der Salzburger Landesregierung, den Klimaschutz in der Landesverfassung zu verankern und ihm somit mehr politisches Gewicht zu geben, fand bei Naturschutzorganisationen – auf den ersten Blick wider Erwarten – keine ungeteilte Zustimmung. Auf den zweiten Blick hingegen überrascht es schon weniger, gehen mit dem Beschluss doch gleichzeitig Änderungen von Bestimmungen im Naturschutz-, Raumordnungs- sowie im Luftreinhaltegesetz einher. So sollen beim Bau von Photovoltaikanlagen, Windturbinen, Wasserkraftwerken oder Biomasseanlagen zukünftig keine Ersatzleistungen mehr für Eingriffe in die Natur vorgeschrieben werden. Und spätestens an dieser Stelle setzt die Kritik des Naturschutzbundes in Person seines Geschäftsführer Hannes Augustin ein: „Es darf nicht dazu kommen, dass Naturschutz und Klimaschutz gegeneinander ausgespielt werden.“ Genau das passiert aber laut Augustin in dem Moment, in dem für den Bau von Anlagen für erneuerbare Energien keine Ersatzleistungen mehr zu leisten sind. In der Diskussion geht es nicht zuletzt auch um finanzielle Aspekte. Ein Verzicht auf Ersatzleistungen bedeutet nämlich, dass künftig weniger Geld in den Naturschutzfonds fließen wird.